In einem Arikel auf derstandard.de wird die Frage gestellt: „Verpflichtet die Demokratie zum ethischen Relativismus?“. Der Relativismus steht ja gerne in Opposition zum Universalismus. Im Kapitel „Menschenrechtliche Konfliktlinie: Universalismus vs. Relativismus“ des Buches „Menschenrechtsorganisationen in der Türkei“ (Anne Duncker, VS Verlag für Sozialwissenschaften, 2009) steht:
„Wie zu Beginn erläutert, gehen universalistische Theorien davon aus, dass Menschenrechte für alle Individuen gleichermaßen, unabhängig von ihrem Aufenthaltsort, ihrer Staatsbürgerschaft, ihrer religiösen oder kulturellen Zugehörigkeit, gültig sind. Menschenrechte dürfen diesem Ansatz nach also nicht relativiert werden, sondern gelten absolut. Relativisten hingegen sehen in diesem Verständnis eine Missachtung kultureller und religiöser Unterschiede. Sie plädieren dafür, dass Menschenrechte an die jeweiligen Kontextbedingungen angepasst werden sollten, also keine universale, sondern lediglich partikulare Gültigkeit besitzen sollten.“
Es sollte daran erinnert werden, dass wir im 20. Jahrhundert einen Weltkrieg mit Millionen von Toten zu beklagen hatten.
„Ohne Gegenstimmen wurde die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von der Generalversammlung der Vereinten Nationen am 10. Dezember 1948 angenommen. Wesentlich sind dabei, neben der Egalität und Unteilbarkeit der Menschenrechte, die Universalität: Menschenrechte sind in ihrem Anspruch allgemein gültig, sie gelten für alle Menschen, überall und zu jeder Zeit.“
(https://uni.de/redaktion/menschenrechte-zwischen-universalismus-und-kulturrelativismus)
Der Artikel auf derstandard.de setzt sich mit dem Rechtstheoretiker Hans Kelsen, der 1929 über „Wesen und Wert der Demokratie“ geschrieben hatte. Seine Position war, dass weltanschauliche Freiräume nur dann zu haben seien, wenn sich die Gesellschaft zum ethischen Relativismus bekenne.
Das Problem des ethischen Relativismus ist aber, dass er vielfältig sein will, aber Grundwerte und sogar die Universalität der Menschenrechte in Frage stellt. Es mag nett sein, dem anderen zuzugestehen, dieser habe eine „andere Meinung“, es ist aber auffällig, dass sich in letzter Zeit ja genau diejenigen auf die „andere Meinung“ berufen, die Menschenrechte nicht mehr allen Menschen gewähren wollen. Wenn gemeinsame ethische Grundewerte in Frage gestellt werden, wird es schwierig.
Dieser Satz des Arikels auf derstandard.de trifft es ganz gut:
„Demokratie steht auf festeren normativen Grundlagen. Deren Bekenntnis zu Menschenrechten, Grundrechten und Rechtsstaatlichkeit ist mehr als eine subjektivistisch-relative Meinungskundgebung.“
Der Artikel findet sich hier:
https://www.derstandard.de/story/2000088110313/verpflichtet-die-demokratie-zum-ethischen-relativismus